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Verkaufsnebenkosten in Österreich: Was Eigentümer wissen sollten

Beim Verkauf einer Immobilie steht oft der erzielbare Preis im Vordergrund. Ebenso wichtig sind jedoch die Nebenkosten, die im Zuge des Verkaufs anfallen. Diese variieren je nach Objekt, Region und Vertragsgestaltung und sollten frühzeitig einkalkuliert werden, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Im Folgenden erfahren Sie, mit welchen Ausgaben Verkäufer in Österreich rechnen müssen.

Maklerprovision: Professionelle Unterstützung, die sich auszahlt

Wer den Immobilienverkauf über einen Makler abwickelt, muss die Maklerprovision berücksichtigen.
In Österreich beträgt diese maximal 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wird.

Wichtig: Die Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig – also, wenn der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde. Ein erfahrener Makler übernimmt nicht nur die Vermarktung, sondern sorgt für eine rechtssichere Abwicklung, professionelle Preisgestaltung und optimale Käuferansprache.

Vertragserrichtung und Notarkosten

Der Kaufvertrag wird in Österreich üblicherweise durch einen Rechtsanwalt oder Notar erstellt.
Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und dem Umfang der Abwicklung.

Zusätzlich fallen Kosten an für:

  • Beglaubigung der Unterschriften

  • Treuhandabwicklung (Sicherstellung der Kaufpreiszahlung)

  • Löschung bestehender Hypotheken oder Pfandrechte

Energieausweis: Gesetzlich vorgeschriebene Pflicht

Beim Verkauf einer Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Er informiert Käufer über den energetischen Zustand des Gebäudes und ist bereits bei der Bewerbung der Immobilie verpflichtend.

Ein Energieausweis darf höchstens zehn Jahre alt sein. Die Kosten für die Erstellung liegen – je nach Objektgröße und Anbieter – meist zwischen 150 und 400 Euro.

Steuern und Gebühren: Was beim Verkauf anfällt

Bei Immobilienverkäufen können folgende Abgaben und Gebühren entstehen:

  • Immobilienertragsteuer (ImmoESt):
    30 % vom erzielten Veräußerungsgewinn, sofern keine Hauptwohnsitz- oder Herstellerbefreiung greift.

  • Grundbuchgebühr:
    1,1 % des Kaufpreises für die Eigentumseintragung.

  • Pfandrechtsgebühr:
    1,2 % des gesicherten Betrags bei Hypothekeneintragungen.

Es empfiehlt sich, die steuerliche Situation vorab mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu besprechen, um mögliche Befreiungen optimal zu nutzen.

Klare Kostenübersicht für eine sichere Planung

Ein erfolgreicher Immobilienverkauf hängt nicht nur vom richtigen Preis ab, sondern auch von Transparenz und Planungssicherheit. Mit einer frühzeitigen Kalkulation aller Verkaufsnebenkosten behalten Sie den Überblick über Ihre tatsächlichen Erlöse und vermeiden finanzielle Risiken. 

Unser Tipp: Lassen Sie sich von erfahrenen Experten begleiten – von der Unterlagenprüfung bis zur notariellen Abwicklung.

KLASAN & Partner Immobilien GmbH & Co. KG – Ihr Partner für einen transparenten Immobilienverkauf

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